Die ersten Offiziere 1896
sitzend v.l.n.r.: Hptm. Ebeling, Oberst Wellenheider, Hptm. Heckmann
Eggemann,
stehend v.l.n.r.: Lt.Adjutant Krings, Lt. Brinkmann, Lt. Dünemann
Chronik
Wir Franz Wilhelm, Bischof zu Osnabrück, Regensburg, Minden und Vehrden und Reichsfürst zu Wartenherg und Schaumhurg thun hiermit kundt zu wißen, demnach Wir bedacht sind, damit alle Gebräuche wieder erneuert und in Gang gebracht werden mit guter Ordnung. Hierdurch soll das jährliche Vogelschießen wieder im gesamten Stift, wie es bei unseren Vorfahren, ein geführt werden. Die Mannschaften sollen exerzieren und sich im Schießen üben, damit sie zu ihrem eigenen und des gemeinsamen Stifts besser mit dem Gewehr verteidigen können. Die nach folgende Verordnung wird von unseren Ortsbeamten bei dem Vogelschießen veröffentlicht und überwacht
-
Alle Unterthanen sollen jährlich an dem Ort, wo es von alters her üblich, ein Vogelschießen halten.
-
Geschossen werden soll zwischen Ostern und Jakobi - 25. Juli -‚ jedoch außerhalb der Saat-und Erntezeit und nicht an Fest- und Feiertagen. Der Tag des Schießens soll 8 Tage vorher mit der Amtsverwaltung abgesprochen werden. Falls das Vogelschießen nicht rechtzeitig, also vor Jakobi, stattfindet, muß das Kirchspiel als Strafe 2 Fuder Hafer entrichten. Hat der Vogt des Kirchenspiels durch seine Schuld den Termin versäumt, muß er die Strafe bezahlen.
-
Wer von den Schützen nicht zum Vogelschießen erscheint, wird mit einem Thaler, wer nicht zur rechten Zeit erscheint mit 1/2 Thaler, wer sich vor Ende des Schießens entfernt wird mit 1/2 Thaler bestraft.
-
Die Vogelstange soll, wenn über 20 Schützen antreten, 100 Fuß hoch, treten weniger an, nur 80 Fuß hoch sein (1 Fuß = 29,21 cm). Der aus zähem Wurzelholz gefertigte Vogel soll mit Vorücht hochgebracht werden, damit er nicht beschädigt wird.
-
Der vom Landesherren mit der Aufsicht beauftragte Beamte hat sich pünktlich zum Schießen einzuflnden. Er darf sich nicht abholen lassen und keine Geschenke annehmen.
-
Um die Vogelstange ist ein Kreis zu ziehen, den kein Unbefugter betreten darf.
-
Vor dem Schießen sollen zwei Schützen ausgewählt werden, die mit dem Beamten, den anwesenden Adeligen und den Gildemeistern die Gewehre kontrollieren und auf dem Platz für Ordnung sorgen.
-
Jeder Schütze muß sein Gewehr vorzeigen, das von ihm auch im Landdienst gebraucht wird. Ist es nicht in Ordnung, soll es durch den Beamten eingezogen werden.
-
Jeder Schütze muß genügend Pulver und Blei mitbringen.
-
Aus jedem, auch adeligem Haus, darf nur eine Person schießen. Der silberne Vogel wird vor Beginn des Schießens an die Vogelstange gehängt.
-
Als erster gibt der Aufsichtsbeamte für den Landesherren drei Schüsse ab. Es folgt der alte Schützenkönig und dann die anwesenden Adeligen. Anschließend der Reihe nach die Schützen.
-
Beim Laden der Waffe und beim Schießen hat der Schütze sehr vorsichtig zu sein, um Unglück zu verhüten.
-
Ist der Vogel bald abgeschossen, soll keiner zuvor kommen wollen. Es dürfen auch nicht zwei zugleich schießen um Streit zu vermeiden. Wer den Rumpf getroffen und gelockert hat darf einen weiteren Schuß tuen.
-
Ist der Vogel abgeschossen, soll der Aufsichtsbeamte den neuen König proklamieren und ihm die Königskette umhängen.
-
Der König wird für ein Jahr von allen Wachtdienst und allen sonstigen Diensten einschließlich der Wolfsjagden befreit sein. Schießt aber der Beamte oder einer der Adeligen den Rest des Vogels ah, so ist er Schützenkönig und darf einen Schützen auswählen, der für ihn die Vergünstigungen in Anspruch nehmen darf
-
Zum Schluß soll die Vogelstange niedergelassen werden. Nach einer Salve können die Schützen nach Hause gehen. Die aber Lust zu einen Umtrunk haben, sollen Ruhe und Ordnung bewahren. Sie dürfen nicht auf Kosten des Schützenkönigs trinken. Von 20 Schützen darf nicht mehr wie eine Tonne Bier (eine Osnabrücker Tonne hatte 131,75 Liter Inhalt) ausgegeben werden. Falls das nicht ausreicht, darffür alle anwesenden Schützen noch eine Tonne Bier ausgegeben werden. Die Feuerwafftn sollen aber vorher zu einem sicheren Ort gebracht und verwahrt werden. 18. Wer Zank und Streit anfängt, soll beim Brüchtengericht gemeldet und bestraft werden (Brüchen = Strafen).
-
Die Königskette soll nach dem Umtrunk, die der Schützenkönig bis zum Umtrunksende tragen darf wieder in eine Truhe verschlossen werden, die dann in der Kirche aufbewahrt wird.
-
Auch die Vogelstange soll an einem sicheren Ort verwahret werden.
-
Wer über die angegebene Menge noch weiter zecht, soll gemeldet und bestraft werden.
-
Ist der hölzerne Vogel bei Sonnenuntergang nicht abgeschossen, müssen die Schützen zur Strafe 2 Fuder Hafer liefern. Sie müssen am anderen Tag weiterschießen, bis der Vogel herabfällt.
Aus der Chronik des Schützenvereins Lustgarten 1895 e.V.
Der Lustgarten entstand aus den Reihen des Osnabrücker
Schützenvereins. Der Osnabrücker Schützenverein als Traditionsträger
des städtischen Schützenwesens und der Neustädter Schützenverein,
der das Eigenleben der Osnabrücker Neustadt betonte, aber auch in
der Schützensache, die in Gemeinsamkeit die Gesamtstadt vertrat,
hatten im Jahre 1895 die Ausrichtung des Westfälischen
Bundesschießen übernommen, wobei zur Verbreiterung der Grundlage
neben den beiden Vereinen eine Altstädter und eine Neustädter
Zivil-Schützenkompanie gebildet wurde. Meinungsdifferenzen führten
jedoch zum Ausscheiden der Altstadter-Zivil-Schützenkompanie, aus
der sich im gleichen Jahr noch zwei Schützenvereine bildeten. Der
eine von ihnen, der Altstadter-Zivilschützenverein, trat später zum
Osnabrücker Schützenverein zurück und ist heute im Bürger-schützenverein
aufgegangen. Der andere Verein nannte sich nach seinem Festlokal
"Schützenverein Lustgarten". Der Lustgarten lag am Ortshang des
Westerberges, und zwar dort, wo sich heute die Strahlenklinik und
andere Wohnhäuser befinden. Neue Statuten sahen vor, daß die vier
vorhandenen Schützenvereine sich zum "Osnabrücker Schützenbund"
zusammenschließen wollten, der den Zweck o haben sollte, "Seine
Mitglieder im Gebrauch der Schußwaffe auszubilden, Eintracht,
Geselligkeit und Frohsinn zu beleben, den Bürgersinn zu fördern, die
Vaterliebe, sowie Treue zum Kaiser und Reich zu mehren und zu
stärken". Jeder der Einzelvereine behielt trotzdem seine
Eigenständigkeit und sein Vermögen, wählte auch selbstständig seinen
Vorstand. Als Schützenplatz für das jährliche gemeinsame
Schützenfest war der Lustgarten bestimmt. Der wurde jedoch zum
Streitpunkt. Zwei Vereine stimmten zu, die beiden anderen nicht. Man
einigte sich darauf, abwechselnd auf dem Lustgarten und auf der
Schützenburg zu feiern. Dem Vorstand dieses Schützenbundes gehörten
an: als Präsident Dr. Schücking, Vizepräsident Kaufmann G.
Brockschmidt, sowie Kaufmann Erdmann und Kaufmann Schäffer, Sekretär
Simon, Goldschmied Brettschneider und Kaufmann Tiemeyer. Im Juli
1902 wurde das gemeinsame Schützenfest begangen, unter besonders
zahlreicher Beteiligung der Bevölkerung. Doch der unter so großen
Schwierigkeiten zusammengeschmiedete Schützenbund, hielt sich nur
wenige Jahre. Unverkennbar wurde der Einfluß der Gastwirte, die sich
natürlich ein größeres Geschäft versprachen, wenn mehrere Feste
stattfanden. Außerdem konnte im Schützenbund nur einer König werden.
Trennte man sich, so hatten drei Männer zusätzlich die Möglichkeit,
diese Würde zu erlangen.Im Oktober 1906 wurde der Beschluß gefaßt,
daß der Schützenbund sein Fest nur alle drei Jahre feiern sollte.
Jeder Verein konnte dann in der Zwischenzeit sein eigenes
Vereinsfest begehen. Doch schon im Januar 1907 meldeten der
"Osnabrücker Schützenverein" und der "Schützenverein Lustgarten"
ihren Austritt aus dem Schützenbund an, der sich dann am 20. Januar
1907 endgültig auflöste. Der Schützenverein hatte bis 1905 seine
Schießübungen weiter auf dem Lustgarten abgehalten und feierte dort
auch seine eigenen Schützenfeste. Als dieses Gelände aber 1907 an
einen Privatbesitzer verkauft wurde, wechselte man zum Gasthaus "Bellveue".
Die Präsidenten des SV Lustgarten seit der Gründung:
Wilhelm
Gläschner |
Heinrich
Hefftner |
Ludwig
Brüggemann |
Heinrich
Strakeljahn |
Gustav
Wahlbrink |
Max
Barge |
Robert
Willecke |
Fritz
Wahlbrink |
Henry
Senger |
Hans
Friedrich Seemann |
Heinrich
Brouwers |
Karl
Meyer |
Hans Kampmeyer | Friedrich Jandeck | Hans Klute |