Die Bild zeigt die ersten offiziellen Mitglieder aus dem Jahr 1896

Die ersten Offiziere 1896
sitzend v.l.n.r.: Hptm. Ebeling, Oberst Wellenheider, Hptm. Heckmann Eggemann,
stehend v.l.n.r.: Lt.Adjutant Krings, Lt. Brinkmann, Lt. Dünemann

Aus der Chronik des Schützenvereins Lustgarten 1895 e.V.

Der Schützenverein Lustgarten entstand aus den Reihen des Osnabrücker Schützenvereins. Dieser Verein war ein Traditionsträger des städtischen Schützenwesens, während der Neustädter Schützenverein das Eigenleben der Osnabrücker Neustadt betonte. Beide Vereine vertraten in Schützensachen die Gesamtstadt. Im Jahr 1895 übernahmen sie die Ausrichtung des Westfälischen Bundesschießens.

Zur Verbreiterung der Basis wurden eine Altstädter und eine Neustädter Zivil-Schützenkompanie gebildet. Meinungsdifferenzen führten jedoch zum Ausscheiden der Altstädter Zivil-Schützenkompanie, aus der sich zwei neue Schützenvereine bildeten. Einer davon, der Altstädter Zivilschützenverein, schloss sich später dem Osnabrücker Schützenverein an und ging im Bürger-Schützenverein auf. Der andere Verein nannte sich nach seinem Festlokal „Schützenverein Lustgarten“.

Der Lustgarten lag am Ortshang des Westerberges, dort, wo sich heute die Strahlenklinik und Wohnhäuser befinden. Neue Statuten sahen vor, dass die vier Schützenvereine einen „Osnabrücker Schützenbund“ bilden sollten. Ziel war es, die Mitglieder im Gebrauch der Schusswaffen auszubilden, die Eintracht und Geselligkeit zu fördern sowie die Vaterliebe und Treue zu Kaiser und Reich zu stärken. Trotz des Zusammenschlusses behielten die Vereine ihre Eigenständigkeit und wählten eigene Vorstände.

Der Lustgarten wurde als Schützenplatz für das gemeinsame Schützenfest bestimmt, was jedoch zu Streitigkeiten führte. Zwei Vereine stimmten zu, die anderen beiden nicht. Man einigte sich, die Feste abwechselnd im Lustgarten und auf der Schützenburg zu feiern.

Dem Vorstand des Schützenbundes gehörten an: Dr. Schücking (Präsident), Kaufmann G. Brockschmidt (Vizepräsident), sowie Kaufmann Erdmann, Kaufmann Schäffer, Sekretär Simon, Goldschmied Brettschneider und Kaufmann Tiemeyer. Im Juli 1902 fand ein gemeinsames Schützenfest mit großer Beteiligung der Bevölkerung statt.

Doch der Schützenbund hielt nur wenige Jahre. Der Einfluss der Gastwirte und der Wunsch nach mehr Einzelkönigen führten zu Konflikten. Im Oktober 1906 wurde beschlossen, dass der Schützenbund sein Fest nur alle drei Jahre feiern sollte. Doch schon im Januar 1907 meldeten der Osnabrücker Schützenverein und der Schützenverein Lustgarten ihren Austritt an. Der Schützenbund löste sich am 20. Januar 1907 endgültig auf.

Der Schützenverein Lustgarten hielt bis 1905 seine Schießübungen und Schützenfeste auf dem Lustgarten ab. Nachdem das Gelände 1907 an einen Privatbesitzer verkauft wurde, wechselte der Verein zum Gasthaus „Bellevue“.

Die Präsidenten des SV Lustgarten seit der Gründung:

Wilhelm Gläschner

Heinrich Hefftner

Ludwig Brüggemann

Heinrich Strakeljahn

Gustav Wahlbrink

Max Barge

Robert Willecke

 Fritz Wahlbrink

Henry Senger

 Hans Friedrich Seemann

Karl Meyer

Hans Kampmeyer

Friedrich Jandeck

Hans Klute

Historisches Belegstück

Chronik – Bekanntmachung für das Volgelschießen inklusive der Durchführung

Wir Franz Wilhelm, Bischof zu Osnabrück, Regensburg, Minden und Vehrden und Reichsfürst zu Wartenherg und Schaumhurg thun hiermit kundt zu wißen, demnach Wir bedacht sind, damit alle Gebräuche wieder erneuert und in Gang gebracht werden mit guter Ordnung. Hierdurch soll das jährliche Vogelschießen wieder im gesamten Stift, wie es bei unseren Vorfahren, ein geführt werden. Die Mannschaften sollen exerzieren und sich im Schießen üben, damit sie zu ihrem eigenen und des gemeinsamen Stifts besser mit dem Gewehr verteidigen können. Die nach folgende Verordnung wird von unseren Ortsbeamten bei dem Vogelschießen veröffentlicht und überwacht

  • Alle Unterthanen sollen jährlich an dem Ort, wo es von alters her üblich, ein Vogelschießen halten.

  • Geschossen werden soll zwischen Ostern und Jakobi – 25. Juli -‚ jedoch außerhalb der Saat-und Erntezeit und nicht an Fest- und Feiertagen. Der Tag des Schießens soll 8 Tage vorher mit der Amtsverwaltung abgesprochen werden. Falls das Vogelschießen nicht rechtzeitig, also vor Jakobi, stattfindet, muß das Kirchspiel als Strafe 2 Fuder Hafer entrichten. Hat der Vogt des Kirchenspiels durch seine Schuld den Termin versäumt, muß er die Strafe bezahlen.

  • Wer von den Schützen nicht zum Vogelschießen erscheint, wird mit einem Thaler, wer nicht zur rechten Zeit erscheint mit 1/2 Thaler, wer sich vor Ende des Schießens entfernt wird mit 1/2 Thaler bestraft.

  • Die Vogelstange soll, wenn über 20 Schützen antreten, 100 Fuß hoch, treten weniger an, nur 80 Fuß hoch sein (1 Fuß = 29,21 cm). Der aus zähem Wurzelholz gefertigte Vogel soll mit Vorücht hochgebracht werden, damit er nicht beschädigt wird.

  • Der vom Landesherren mit der Aufsicht beauftragte Beamte hat sich pünktlich zum Schießen einzuflnden. Er darf sich nicht abholen lassen und keine Geschenke annehmen.

  • Um die Vogelstange ist ein Kreis zu ziehen, den kein Unbefugter betreten darf.

  • Vor dem Schießen sollen zwei Schützen ausgewählt werden, die mit dem Beamten, den anwesenden Adeligen und den Gildemeistern die Gewehre kontrollieren und auf dem Platz für Ordnung sorgen.

  • Jeder Schütze muß sein Gewehr vorzeigen, das von ihm auch im Landdienst gebraucht wird. Ist es nicht in Ordnung, soll es durch den Beamten eingezogen werden.

  • Jeder Schütze muß genügend Pulver und Blei mitbringen.

  • Aus jedem, auch adeligem Haus, darf nur eine Person schießen. Der silberne Vogel wird vor Beginn des Schießens an die Vogelstange gehängt.

  • Als erster gibt der Aufsichtsbeamte für den Landesherren drei Schüsse ab. Es folgt der alte Schützenkönig und dann die anwesenden Adeligen. Anschließend der Reihe nach die Schützen.

  • Beim Laden der Waffe und beim Schießen hat der Schütze sehr vorsichtig zu sein, um Unglück zu verhüten.
  • Ist der Vogel bald abgeschossen, soll keiner zuvor kommen wollen. Es dürfen auch nicht zwei zugleich schießen um Streit zu vermeiden. Wer den Rumpf getroffen und gelockert hat darf einen weiteren Schuß tuen.
  • Ist der Vogel abgeschossen, soll der Aufsichtsbeamte den neuen König proklamieren und ihm die Königskette umhängen.
  • Der König wird für ein Jahr von allen Wachtdienst und allen sonstigen Diensten einschließlich der Wolfsjagden befreit sein. Schießt aber der Beamte oder einer der Adeligen den Rest des Vogels ah, so ist er Schützenkönig und darf einen Schützen auswählen, der für ihn die Vergünstigungen in Anspruch nehmen darf
  • Zum Schluß soll die Vogelstange niedergelassen werden. Nach einer Salve können die Schützen nach Hause gehen. Die aber Lust zu einen Umtrunk haben, sollen Ruhe und Ordnung bewahren. Sie dürfen nicht auf Kosten des Schützenkönigs trinken. Von 20 Schützen darf nicht mehr wie eine Tonne Bier (eine Osnabrücker Tonne hatte 131,75 Liter Inhalt) ausgegeben werden. Falls das nicht ausreicht, darffür alle anwesenden Schützen noch eine Tonne Bier ausgegeben werden. Die Feuerwafftn sollen aber vorher zu einem sicheren Ort gebracht und verwahrt werden. 18. Wer Zank und Streit anfängt, soll beim Brüchtengericht gemeldet und bestraft werden (Brüchen = Strafen).
  • Die Königskette soll nach dem Umtrunk, die der Schützenkönig bis zum Umtrunksende tragen darf wieder in eine Truhe verschlossen werden, die dann in der Kirche aufbewahrt wird.
  • Auch die Vogelstange soll an einem sicheren Ort verwahret werden.
  • Wer über die angegebene Menge noch weiter zecht, soll gemeldet und bestraft werden.
  • Ist der hölzerne Vogel bei Sonnenuntergang nicht abgeschossen, müssen die Schützen zur Strafe 2 Fuder Hafer liefern. Sie müssen am anderen Tag weiterschießen, bis der Vogel herabfällt.